Über das Programm Kleinprojekte ist eine finanzielle Unterstützung für kleinere Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise Bänke, Hinweistafeln und Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze, aber auch Workshops, Internetauftritte oder Printmedien möglich.
Die förderfähigen Gesamtkosten können max. 20.000 Euro betragen. Maximal 80 Prozent dieser Kosten werden bei einer Bewilligung durch die Fördermittel gedeckt.
Der Förderaufruf startete am 06.02.2023.
Bewerbungsfrist war der 19.03.2023.
Der Flyer dient als eine erste Handreichung für interessierte LEADER-Projektträger:innen.
Ob Antragstellung oder Projektidee: Als eine erste Hilfestellung soll diese Infobroschüre allgemeine Informationen zum LEADER-Programm aufzeigen. Gleichzeitig wird der Weg von der ersten Projektidee über die Antragstellung bis hin zur Durchführung und Abrechnung der Fördermaßnahmen skizziert.
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Punkte der LEADER-Förderrichtlinie.
Wer gehört zur LAG? Wie läuft eine Mitgliederversammlung der LAG ab und welche Aufgaben hat sie? Was macht der erweiterte Vorstand? Im folgenden Dokument finden Sie die "Satzung des Vereins „Lokale Aktionsgruppe Region Baumberge e.V.“ mit allen wichtigen Richtlinien und Erklärungen zur LAG.
Hier finden Sie das formale Formular, mit dem Projektträger Ihre Projekte beim Fördermittelgeber (Bezirksregierung) beantragen.
Es dient als Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln und muss vom Projektträger unterschrieben eingereicht werden.
Sie möchten ein Projekt beantragen? Füllen Sie das Formular so weit wie möglich aus und senden Sie anschließend das Dokument bitte an das Regionalmanagement.
So können sich die Mitarbeitenden dort ein Bild von Ihrer Idee machen.
Damit ein LEADER-Projekt zugelassen werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Hier finden Sie die Projektbewertungskriterien, die auf der Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) entworfen wurde und nach denen Ihr Vorhaben ausgewählt wird.
Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) ist die Leitlinie der Region zu ihrer Weiterentwicklung in der aktuellen LEADER-Förderperiode. Im Download finden Sie die aktuelle Fassung der RES.
Welche Handlungsfelder hat die LEADER-Region Baumberge? Welche Ziele sollen erreicht werden? Welches Handlungsfeld wird priorisiert?
Die aktuelle für die LEADER-Förderperiode 2014-2020 relevante „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) vom 6. März 2016 in Gegenüberstellung der aktuellen, novellierten Fassung.