Um die Ziele von LEADER umzusetzen, fließen in jede LEADER-Region Fördermittel der EU und des Landes. Damit sollen Projekte gefördert werden, die zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (kurz RES) beitragen. Bis Ende 2029 stehen der LEADER-Region Baumberge 2,7 Mio. Euro an EU-Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raum (ELER) zur Verfügung.
Sowohl Kommunen als auch Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine können sich als Projektträgerinnen und Projektträger mit Projektideen um eine Förderung aus dem LEADER-Programm bewerben. Voraussetzung ist, dass das Projekt in der LEADER-Region Baumberge umgesetzt wird und dazu beiträgt, die in der RES formulierten Ziele zu verwirklichen. Wer Fördermittel beantragt, ist der sogenannte Projektträger.
Das geplante Projekt muss außerdem den Förderrichtlinien von LEADER übereinstimmen. Die Förderung wird projektbezogen gewährt und als anteiliger Zuschuss an den förderbaren Gesamtkosten ausgezahlt. In der Regel liegt der Fördersatz bei 65%.
Haben Sie eine tolle Projektidee? Dann können Sie sich jederzeit mit dem Regionalmanagement in Verbindung setzen. Hier erhalten Sie Beratung mit Hinblick auf die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, das Antragsverfahren und die erforderlichen Unterlagen, so dass Sie Ihren Projektantrag vorbereiten können.
Wenn Ihre Projektidee für das LEADER-Programm der Region Baumberge geeignet ist, können die nächsten Schritte in Angriff genommen werden. Sie erhalten ein Formular für die erste Einreichung eines Projektkonzeptes, welches von Ihnen möglichst korrekt ausgefüllt werden muss. Das Formular geht anschließend wieder an das Regionalmanagement zurück. Hier wird das Projektkonzept auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) geprüft.
Die detaillierte Prüfung findet anhand der Projektauswahlkriterien statt, die auf Basis der RES entworfen wurden. Auf Basis dieser Prüfung formuliert das Regionalmanagement eine erste Stellungnahme zu den Fördermöglichkeiten innerhalb des LEADER-Programms der Region Baumberge.
Anschließend wird das Projektkonzept zusammen mit der Stellungnahme an den RAK weitergeleitet. Hier erfolgt eine Besprechung über den Inhalt des Projektes. Anschließend werden die weiteren Schritte eingeleitet.
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Punkte der LEADER-Förderrichtlinie.
Hier finden Sie die LEADER-Förderrichtlinie.
Damit der Antrag zügig nach der Genehmigung durch die LAG eingereicht werden kann, sollten Sie bereits parallel zum Beratungsprozess mit der Antragstellung beginnen, d.h. mit dem Ausfüllen des formalen Projektantrages und der Zusammenstellung der Unterlagen (z.B. Unterlagen zu möglichen Personalkosten, Kostenkalkulation, Co-Finanzierungen etc.). Auch hier steht Ihnen das Regionalmanagement bei Fragen und Problemen jederzeit zur Verfügung. Ein Kontakt zum Regionalmanagement finden Sie hier.
Die fertigen Unterlagen werden in einem nächsten Schritt bei der Bezirksregierung eingereicht. Diese Einrichtung prüft dann den Projektantrag auf Förderfähigkeit und Vollständigkeit und erstellt eine Bewilligung für den Projektträger. Während des gesamten Prozess findet ein andauernder Austausch zwischen den mitwirkenden Gremien und zum Regionalmanagement statt.
Wenn Sie den Bewilligungsbescheid in der Tasche haben, dann kann die Umsetzung des Projektes beginnen. Zunächst erfolgt eine Überprüfung, ob das Projekt genau so genehmigt wurde, wie Sie es sich vorgestellt und beantragt haben (Höhe der Förderung, Durchführungszeitraum). Gemeinsam mit dem Regionalmanagement werden dann die möglichen Auflagen im Bewilliggungsbescheid besprochen. Auch hilfreiche Tipps und Hinweise zum Ausfüllen der weiteren Projektformulare erhalten Sie in den Gesprächen mit dem Regionalmanagement.
Alles Wichtige zum LEADER-Programm steht in den LEADER- Förderrichtlinien – diese umfasst 13 Seiten. Einige wichtige Punkte aus der LEADER-Förderrichtlinie haben wir zusammengefasst:
Alle privaten und öffentlichen Organisationen sowie Privatpersonen können einen LEADER-Antrag einreichen.
Die maximale Förderhöhe ist auf 250.000 Euro begrenzt.
In der Regel beträgt der Fördersatz 65 % der förderfähigen Brutto-Kosten. Die Bagatellgrenze – also die Mindesthöhe für LEADER-Mittel – beträgt 2.000 Euro für private und 12.500 Euro für öffentliche Antragsteller.
Der Projektantragsteller muss sich um die Deckung der nicht durch Fördergelder abgedeckten Projektkosten kümmern: Jeder Antragsteller muss mindestens 10% der förderfähigen Gesamtkosten bei der Antragstellung garantieren. Die weitere Co-Finanzierung kann sowohl durch öffentliche als auch private Mittel (Spenden) erfolgen.
Fast alle Arten von Projektkosten können gefördert werden. Auch das ehrenamtliche Engagement kann in Form von unbaren Eigenleistungen gefördert werden.
Für private Antragsteller gibt es gegenüber den öffentlichen Antragstellern vereinfachte Vergaberichtlinien. So müssen z.B. private Antragsteller, deren Förderung weniger als 100.000 Euro betragen, keine Ausschreibungen o.ä. durchführen.